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Die Stiftung

Die Stiftung   -   Präambel

Das Gebäude, das bis zum Jahr 2000 den Dominikanerinnen des Klosters Mater Dolorosa eine Heimat war, stammt mit seinen ersten Gebäudeteilen aus dem Jahr 1450 und war von Beginn an immer mit der Kirche eng verbunden. Kurz nach seiner Errichtung als Gasthaus wurde es Klosterherberge des damals weit über Klausen hinaus bedeutenden Augustinerklosters.

Die Unruhen durch die Säkularisierung konnten der Herberge wenig anhaben; sieblieb eine Herberge für Pilger und Wallfahrer. Im Winter des Jahres 1916/17 kamen 6 Dominikanerinnen aus Luxemburg nach Klausen und gründeten in diesem Gebäude das Dominikanerinnen-Kloster Mater Dolorosa. Auch das wurde eine Erfolgsgeschichte; in seiner Blütezeit wirkten hier 39 Schwestern.

Der Zahn der Zeit nagte aber beständig, und so musste das Gebäude im Jahr 2000 aufgegeben werden; es war zu groß geworden und zu viel hätte modernisiert werden müssen. Die Dominikanerinnen fanden in Lage-Rieste bei Osnabrück in der ehemaligen Kommende Lage ihr neues Zuhause. In dem dortigen schön restaurierten Kloster erlebte die Gemeinschaft wieder einen neuen Aufschwung.

Einen ebensolchen Aufschwung soll das Klostergut in Klausen auch erfahren. Es wäre das falsche Zeichen in einer Zeit, in der sich die Menschen in zunehmendem Maße von der Kirche abwenden und ihren Glauben verlieren, wenn dieses Gebäude untergehen würde. Das wäre dann auch ein Symbol für den Untergang christlicher Werte – genau das soll hier aber verhindert werden.

Das Klostergut Klausen soll wieder ein geistliches Zentrum werden und im Verbund mit den Dominikaner-Brüdern des Klosters Domus St. Katharina von Siena und der Wallfahrtskirche kann das auch gelingen. Die Eheleute Sanders kauften das Areal im Jahr 2014.  Mit Hilfe der Familie wurde ein großer Teil der Infrastruktur erneuert und die Gebäude wieder nutzbar gemacht. Jetzt  sollen Teile des Areals dieser Stiftung zur Nutzung im Rahmen dieser Stiftungssatzung zur Verfügung gestellt werden. Hier soll ein Begegnungsort entstehen, an dem Gottes Wort und die Liebe zu den Menschen gelebt und erfahrbar  werden und damit dominikanische Tradition auf moderne Art und Weise gelebt wird..

Es braucht heute neue Wege, damit der Glaube und unsere christlichen Werte wieder ihren festen Platz in der Gemeinschaft der Menschen finden. Dieser Ort soll dazu beitragen.

In diesem Sinne wirbt  die Stiftung in der Öffentlichkeit für diese Ziele und um ehrenamtliche Mitarbeit, für Spenden und Zustiftungen.

Zweck der Stiftung

1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstige Zwecke" der Abgabenordnung.

Zweck der Stiftung ist die Förderung der katholischen Kirche, des Schutzes von Ehe und Familie sowie die Bewahrung der Schöpfung und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen.

2. Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch

a) Förderung der gesamten Arbeit der Kirchengemeinde, der Gemeinschaft und der Begegnung von Menschen

b) die Förderung der Unterhaltung und Instandhaltung der Gebäude und Einrichtungen des Klosters Klausen, die der Erfüllung der Stiftungsaufgaben dienen

c) Förderung von Neu- und Umbau kirchengemeindlicher und klösterlicher Gebäude und Einrichtungen

d) Förderung jedweder pastoraler, liturgischer oder karitativer Veranstaltungen

e) Förderung der Wallfahrt, der Wallfahrtskirche und der kirchlichen Arbeit in Klausen

f) Erhalt und Nutzung der landwirtschaftlichen Kulturlandschaft als Basis einer gesunden Ernährung sowie der Erhalt des Weinbaus, insbesondere in den Steillagen.

3. Zweck der Stiftung ist es ferner, die Öffentlichkeit für die genannten Aufgaben und für die Entwicklung der diesbezüglichen Angebote zu interessieren.

4. Sie soll im Sinne ihrer Zwecksetzung auch die öffentliche Diskussion von Gegenwartsfragen initiieren und sie kann die Begegnung mit Persönlichkeiten ermöglichen, die in Kirche und Gesellschaft Verantwortung tragen.

Woher kommt das Stiftungsvermögen?

  • Einnahmen der Stiftung ( Bistro & Café, Klosterladen, Veranstaltungen, Seminare etc.)           Diese Einnahmen dürfen sofort verwendet werden.
  • Spenden       •zweckgebunden oder  •nicht zweckgebunden  Diese Einnahmen dürfen sofort für die jeweiligen Zwecke verwendet werden
  • Zustiftungen  •zweckgebunden oder •nicht zweckgebunden  Diese Gelder müssen angelegt werden, die Stiftung darf nur die Erträge daraus für die jeweiligen Zwecke verwenden
  • Gewinne aus dem Weingut Sanders & Sanders

Anlage des Stiftungsvermögens und Stiftungsaufsicht

3. Das Stiftungsvermögen ist in seinem Bestand dauernd und ungeschmälert zu erhalten. Das Vermögen, sofern es sich um Finanzmittel handelt, soll nach Möglichkeit, nach dem Ermessen des Vorstandes, in land- und forstwirtschaftlichen Flächen, Gewässern und Fischereianlagen investiert werden. Sinn dieser Regelung ist es, das Stiftungsvermögen krisensicher anzulegen und  einen Ertrag aus der Verpachtung zu erzielen, der unabhängig von aktuellen Zinssätzen ist. Eine Verpachtung dieser Flächen zur Erzeugung von Biomasse für Biogasanlagen ist nicht erlaubt. Mit dieser Regelung soll erreicht werden, dass diese Flächen der Ernährung und Gesunderhaltung der Menschen zur Verfügung stehen.

Diese Formulierung ist uns aus mehreren Gründen wichtig. Zum Einen halten wir eine Anlage der Stiftungsgelder in echte Werte wie Grund und Boden für wichtig. Reine Finanzanlagen unterliegen doch häufig großen Schwankungen auf Grund von dort einfacher möglichen Spekulationen. Die diversen Finanzblasen sind uns allen doch seit der Jahrtausendwende immer wieder im Blick.

Zum Anderen soll die Anlage des Stiftungsvermögens selber schon unsere eigene Haltung  zum Leben und Wirtschaften des Menschen als Teil der Natur widerspiegeln.

§ 16 Stiftungsaufsicht

Die Stiftung unterliegt der kirchlichen Aufsicht. Stiftungsbehörde ist das Bischöfliche Generalvikariat in Trier. Die Bestimmungen des kirchlichen Stiftungsrechtes, insbesondere der Stiftungsordnung für das Bistum Trier in ihrer jeweiligen Fassung, bleiben unberührt.